Scheidung als Gefahr für Unternehmen

Februar 2025
Gefahr für Unternehmen bei Scheidung


Nicht nur Unternehmer sind bei Scheidung und Trennung in Gefahr, sondern häufig auch das Unternehmen selbst. Die Vorstellung, daß das Familiengericht sich nur für die Privatperson des Unternehmers interessiert, kann sich als fataler Irrtum erweisen. Nicht zuletzt kann aufgrund eines Scheidungsverfahrens plötzlich die Existenz der ganzen Firma auf dem Spiel stehen. maennerscheidung.info hat daher für Unternehmer besondere Lösungen im Portfolio, die helfen können, dieses Risiko massiv zu entschärfen. Der Untergang einer Ehe darf nicht zum Untergang für ein Unternehmen führen! Scheidungshilfe für Unternehmer ist somit von zentraler Bedeutung!

Einzelunternehmen, die den größten Anteil der Unternehmen (zumindest in Deutschland und Österreich) ausmachen (s. hierzu wikipedia), bieten den geringsten Schutz im Falle einer familiengerichtlichen Auseinandersetzung. Der Unternehmer ist direkt namentlich benannt, so daß eine Abgrenzung geschäftlicher Einkünfte von den wirtschaftlichen Verhältnissen der Privatperson nicht gegeben ist. Nicht nur bei Familienstreitigkeiten haftet somit das Konstrukt "Einzelunternehmen" in jeder Hinsicht sowohl für das unternehmerische also auch das private Risiko mit dem gesamten Vermögen.
Das private Eheproblem wird damit schnell zum existenziellen Problem für das Unternehmen. In der Regel haben Einzelunternehmen zwar nur eine kleine Anzahl von Mitarbeitern, aber eheliche Auseinandersetzungen hätten eine direkte Auswirkung auf die Finanzen der Firma. Die Mitarbeiter hätten sicher wenig Verständnis dafür, wenn der Ehezoff des Chefs ihren eigenen Arbeitsplatz in Gefahr bringen oder gar ruinieren würde.

Bei einer Kapitalgesellschaft (der Verweis bezieht sich hier nur auf deutsche Kapitalgesellschaften) scheint die Absicherung auf den ersten Blick besser zu sein:
Die Unternehmensfinanzen sind von den finanziellen Verhältnissen des Unternehmers getrennt. Aber, sind sie das wirklich?
Das Unternehmen ist im sog. "Handelsregister" eingetragen. Welche Auswirkung hat das, außer daß einem schon kurz nach der Gewerbeanmeldung die "Schmarotzer-Organisationen" wie Berufsgenossenschaft, Handelskammer (IHK), Arbeitgeberverband und sonstige ungefragten "Interessenvertreter" die Tür eintreten und um Mitgliedsbeiträge betteln? Oft genug sind letztere übrigens praktischerweise Zwangsbeiträge, die man nur mit Mühe umgehen kann. Mit diesen traurigen Zwangsmitgliedschaften, die zwar einiges kosten und selten etwas bringen, werden selbstredend ganze parasitäre Horden von Verwaltungsangestellten alimentiert und durchgefüttert. Es versteht sich von selbst, daß letztere fast ausschließlich aus "Sesselpupserfrauen" bestehen, die zu keinem anderen Zweck taugen, als die sozialistische Geldverteilerbürokratie am Laufen zu halten.

Die Unternehmer, die das scheinbar unabwendbare Übel resignierend zur Kenntnis genommen haben, sind an dieser Stelle jedoch noch nicht am Ende des Ärgers: Es folgen weitere Formalitäten, gesetzliche Gängeleien und Vorschriften, die dafür sorgen, daß der Geschäftsmann fast nicht mehr weiß, worin der eigentliche Geschäftszweck der Firma besteht!

Zurück zum Familienrecht: Was interessiert einen Familienrichter ein Unternehmen, wenn die Kinder einer armen Alleinverziehenden, die zum Arbeiten zu dumm, zu faul, zu ungeeignet oder alles zusammen ist, mit dem Geld des Erzeugers gepampert werden müssen? Richtig: NICHTS! Als Beamter hat mancher Familienrichter schon genügend Vorstellungsschwierigkeiten, wenn es um Fremdworte wie "Arbeit", "Verantwortung" und "Wertschöpfung" geht. Wichtig ist am Ende nur, daß die Alleinverziehenden-Bratze nicht auf Staatskosten herumschmarotzt.
Ein Blick ins Handelsregister genügt also, um schnell zu erkennen, wer der wirtschaftlich Berechtigte eines Unternehmens ist. Es soll Konstellationen geben, wo man das über Schachtelkonstruktionen verschleiern kann (z.B. die GmbH & Co. KG). Da darf man dann allerdings nicht vergessen, daß der administrative Aufwand sich schnell potenziert. Zu Recht fragt sich mancher Kleinunternehmer, ob dieser Aufwand noch gerechtfertigt ist, nur um den Namen des Unternehmens aus Diskussionen vor dem Familiengericht und den Problemen eines Unterhaltsschuldners herauszuhalten.

Wir als maennerscheidung.info beantworten diese Frage klar mit NEIN. Für einen Unternehmer bleiben noch genügend Herausforderungen aller Art übrig. Andererseits führt kein Weg an der Erfordernis vorbei, privates und unternehmerisches Risiko sauber voneinander zu trennen. Familiengerichtlicher Ärger muß unbedingt vom Unternehmen ferngehalten werden - und WIR wissen WIE.

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