Juni 2024 Trennung, Scheidung und Last der Immobilie
Noch immer gilt für viele, daß eine Immobilie als Sachinvestition im Gegensatz zu Bargeld und vielen anderen Anlageformen ein sicherer Hafen ist.
Sofern man überhaupt noch genügend Mittel hat, um sich eine Immobilie leisten zu können, paßt diese Einstellung auf jeden Fall, SOLANGE man keine Ehefrau hat (oder gar so sorglos war, die Immobilie zusammen mit einer Frau zu erwerben).
Was also für den Einzelinvestor gut funktioniert, entpuppt sich hingegen in kriselnden Ehen oder Partnerschaften nicht selten zum Albtraum.
Ist eine Trennung oder Scheidung an sich schon nervenaufreibend genug, wird es mit einer Immobilie (zumal, wenn sie noch nicht abbezahlt ist) schnell zum wirtschaftlichen Fiasko.
Was vor dem Hintergrund des rapiden Geldverfalls, den der Euro gerade hinlegt, als eine interessante Geldanlage erscheint, wird nun zum unkalkulierbaren Klotz am Bein.
Männer, die im Scheidungsverfahren der feminismusverseuchten Länder D, A und CH ohnehin schon die "Arschkarte" gezogen haben (insbes. wenn auch noch Kinder im Spiel sind), werden plötzlich zum Spielball von durchgeknallten Exen, Anwälten und Richtern. Eine Immobilie wirft man nicht 'mal schnell weg wie eine Unterhose, sondern man hat sich meist auf Jahre (wenn nicht gar Jahrzehnte) hinaus gebunden. Dies gilt finanziell wie emotional. Bei nicht wenigen Männern steckt eine gehörige Portion Herzblut in den Steinen. Wieviele Männer haben dafür hart gespart und vielleicht sogar persönliche, körperliche Arbeit in das Eigenheim gesteckt, das nun plötzlich die eigene Frau mit einer eingereichten Scheidung wie einen Lumpen wegzuwerfen droht?
Wer ein Eigenheim am Bein kleben hat, kann prima zum Spielball der Familienjustiz gemacht werden: Fiktives Einkommen, Sonderbedarfe beim Kindesunterhalt uvm. kann man dem Hausbesitzer aufdrücken; schließlich kann er ja nicht einfach alles hinwerfen und verschwinden, denn er hat ein Haus!
Die Immobilie ist ein pfändbarer Vermögensposten, der schamlosen Unterhaltsforderungen Tür und Tor öffnet. Wenn der Mann den nach Gutdünken ausgeurteilten Unterhalt nicht mehr zahlen kann und auch vom Gehalt (per Drittschuldnerpfändung beim Arbeitgeber) nichts mehr zu holen ist, kann man sich jederzeit über die Zwangsversteigerung der Immobilie (Zwangsvollstreckung) bedienen. Nicht selten wird sogar ein regulärer Verkauf am freien Markt verhindert durch einen gerichtlichen Sperrvermerk im Grundbuch. Die Schamlosigkeiten feministischer Familienjustiz kennen praktisch keine Grenzen. Mit einem Hauseigentümer kann man sich quasi jede unsittliche Schweinerei erlauben, denn er kann sich scheinbar nicht rechts, nicht links bewegen.
Es ist nicht verwunderlich, daß diese Tatsachen immer wieder schamlos in Familiengerichtsprozessen von Ex-Frauen und ihren Anwälten ausgenutzt werden, um maximales Geld beim Mann abzugreifen.
Daß sich auch die Frauen dabei oft genug selbst schaden, erleben wir in unserer täglichen Beratungspraxis immer wieder. Aber, was soll's, das ist schließlich toxische Mathematik, und der Familienanwalt wird sicher wissen, was er tut.
Eine solch schreiende Ungerechtigkeit kann und darf nicht sein!
Es ist somit nicht verwunderlich, wenn viele Immobilienbesitzer in Scheidungsprozessen die Immobilie zur höchsten Priorität erklären. Daß das nicht wirklich sinnvoll ist, erkennen Männer leider häufig viel zu spät. In der Regel lautet die Reihenfolge der gerichtlichen Prioritäten: Umgang - Unterhalt - Vermögensauseinandersetzung.
Damit zum menschlichen Fiasko nicht auch noch ein finanzielles Fiasko kommt, ist also eine sorgfältige Planung unerläßlich.
Es wäre unrealistisch zu behaupten, daß mit maennerscheidung.info am Ende immer alles gut wird, aber eine saubere Untersuchung und Abwägung aller Möglichkeiten war aus unserer jahrzehntelangen Erfahrung heraus noch immer günstiger als Nichtstun, die Hoffnung auf das Gute oder das Vertrauen auf einen Familienanwalt.
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