Wird bei Familienverfahren der Kindesumgang mütterlicherseits verweigert, hat jeder Vater geradezu die Pflicht, Unterhaltspreller zu werden! Doch das ist nicht damit getan, einfach als Vater den Unterhalt einzustellen, wenn die Mutter durch allerlei Schikanen den Kindesumgang behindert. Väterliche Verantwortung tragen und Alimente zahlen, sind eben zwei Seiten der gleichen Medaille.
Von google erfährt man, daß die meisten "Internauten", die auf unseren Seiten landen, danach gesucht haben, wie man am besten beim Unterhalt sparen kann.
Männer scheinen diesbezüglich offenbar gerade genauso unehrlich zu sein wie Frauen, das Jugendamt oder das Familiengericht. Fragt man direkt von Angesicht zu Angesicht, geht es allen immer nur ums Kindeswohl. Aber kaum kann man heimlich im Halbdunkel das Daddelfon bearbeiten und Dr. Google um Rat fragen, geht es vorrangig ums Geld und die große Frage: "Wie kann ich zum Unterhaltspreller werden?"
Nun ist das Internet nichts anderes als die Fortsetzung des Stammtischs mit anderen Mitteln. Da findet man zu diesem Thema alles vom großmauligen Selbstdarsteller bis zum deprimierten Jammerverein. Eine Auswahl dazu präsentieren wir selbst auf unseren Internetseiten. Das tun wir gerne, da es für uns keine "wettbewerbliche Gefahr" darstellt. Zu groß sind schließlich die Risiken unreflektierten Kopierens vermeintlicher Tipps und Tricks, die vielleicht bei irgendeinem anderen unter irgendwelchen Bedingungen mit irgendwelchen anderen Verfahrensbeteiligten einmal funktioniert haben mögen.
Warum aber werden Männer überhaupt zum Unterhaltspreller? Zunächst einmal ist die Bezeichnung "Preller" in diesem Zusammenhang völlig falsch. Ein Preller hat schließlich eine Leistung erhalten, für die er nicht bezahlen will. Beim Thema "Unterhalt" hat es hingegen nie eine Leistung gegeben. Wer anderer Meinung ist, müßte seine Ex-Ehefrau konsequenterweise mit "Nutte" anreden, wovon wir aus strafrechtlichen Überlegungen heraus abraten müssen. Der korrekte Begriff wäre also eher "Unterhaltspflichtverletzer" (was aber zugegebenermaßen einfach nur sperrig klingt).
Unsere jahrzehntelange Erfahrung zeigt uns, daß die allerwenigsten Männer das Unterhaltsprellen freiwillig und aus Verantwortungslosigkeit heraus betreiben. Von ganz wenigen Ausnahmen abgesehen, sind Väter diesbezüglich geradezu sehr verantwortungsvoll. Das heißt nicht, daß gleich jeder Mann den halben Tag lang mit Säuglingen "Brabbel-Gespräche" führen muß, um als Familienmensch gelten zu dürfen. Familienverantwortung können Väter auch zeigen, indem sie täglich das Geld verdienen und dem Nachwuchs männliche Werte und Erziehung angedeihen lassen, soweit die Arbeit das zuläßt. In einer funktionierenden Partnerschaft nennt man das "gleichberechtigte Elternschaft".
Vertragen sich die zwei Erwachsenen dann irgendwann einmal nicht mehr, bedeutet das Ende der Partnerschaft nicht automatisch das Ende einer gleichberechtigten Elternschaft. Doch hier kommt nun der große Bruch: Im Gegensatz zu Vätern haben Mütter in den meisten Fällen überhaupt kein Interesse an gemeinsamer elterlicher Verantwortung! Da wird das Kind dann ganz schnell zum Alleineigentum der Mutter erklärt und die Aufgabe des Vaters besteht nur noch darin, Geld für Mutti heranzuschaffen. Der für die Mutter lästige Kindesumgang, zu dem der Vater gesetzlich sowohl berechtigt als auch verpflichtet ist, wird allenfalls im Rahmen eines "14-Tage-Besuchsonkelmodells" geduldet. Oft genug wird der Umgang komplett verweigert oder schläft nach wenigen Monaten ein, weil Vater und Kind ihn nur noch als lästige Verpflichtung sehen (wer glaubt schon ernsthaft, er könne auf ein Kind erzieherisch einwirken, wenn er es nur alle 14 Tage kurz sieht?). Daß gerade Mütter die behördlich (Jugendamt, KESB, Jugendwohlfahrt) gebetsmühlenartig geforderte Trennung von Paarebene und Elternebene nicht gebacken bekommen (wollen), wird regelmäßig ignoriert und fast nie sanktioniert.
Dies ist der Zeitpunkt, wo Männer googeln nach "wie kann ich Unterhalt prellen", "Kindesunterhalt drücken", "wie werde ich zum Unterhaltspreller", "Unterhaltspflichtverletzung" etc.
Muß ein Vater deshalb ein schlechtes Gewissen haben? Selbstverständlich nicht. Der ein oder andere, der früher sehr verantwortungsvoll für sein Kind da war, hat vielleicht Bedenken, daß er durch das Sparen von Unterhalt seinem Kind nach der Trennung schaden könnte.
Denen können wir nur folgende Gedanken nahelegen: Den größten Schaden nimmt ein Kind dann, wenn ihm der Kontakt zu einem Elternteil verweigert wird. Das ist in Geld weder auszudrücken noch zu kompensieren. Wenn eine Mutter und das Familienrecht in Deutschland, Österreich und der Schweiz meinen, sie müßten Umgang durch Geldzahlungen ersetzen, ändert dies nichts an der psychologisch katastrophalen Auswirkung auf das Kind. Die Psychologie nennt so etwas "seelische Kindesmißhandlung", nach dem Gesetzbuch sogar ein Straftatbestand. Der Vater kann dann noch so sehr strampeln und Geld, Zeit und Nerven für Rechtsanwälte, Gerichte und Helferindustrie verbrennen, er wird auf dem herkömmlichen Weg nichts bezwecken.
Außerdem: Kindesunterhalt wird zwar offiziell für das Kind bezahlt, fließt aber eben gerade nicht ans Kind, sondern an die Mutter - und die kann damit machen, was sie will. Das wird jedem schmerzlich in Erinnerung gerufen, der bspw. versucht, den Kindesunterhalt auf ein Konto einzuzahlen, auf das nur das (erwachsene) Kind später einmal zugreifen kann. Alimente geht immer an die Mutter.
Unter diesen Bedingungen stellt sich gar nicht erst die Frage, OB ein Vater zum Unterhaltspreller werden sollte. Es ist geradezu die Pflicht eines verantwortungsvollen Vaters, Unterhaltszahlungen zu reduzieren oder einzustellen, wenn die Kindesmutter den Kindesumgang behindert. Unterhaltspflichtverletzung ist keine Schande, sondern ehrenwerte Aufgabe eines jeden, vom Familienrecht betrogenen Vaters. Das ist nicht so einfach wie es klingt und einem mancher Schaumschläger weismachen will.
maennerscheidung.info hat es sich auf die Fahnen geschrieben, die von der feministischen Familienjustiz eingeführte unglückselige Verknüpfung zwischen Unterhalt und Kindesumgang neu zu definieren.
Die neue Spielregel muß lauten: Kein Kindesumgang => kein Kindesunterhalt!
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